Ihre Produkte sind einzigartig. Die Logistik- und Fertigungsprozesse in Ihrem Unternehmen dafür maßgeschneidert. Mit der entsprechend passenden Mehrwegverpackung von Utz schaffen Sie die Voraussetzung für maximale Effizienz in Ihren Abläufen.
mehr erfahrenOb individuelle Transportverpackung oder der Branchenstandard, Sie finden bei Utz für nahezu alle Anwendungsfälle eine passende Lösung.
mehr erfahrenSchützen Sie Ihre sensiblen Bauteile durch Ladungsträger aus elektrostatischen Spezialmaterialien (ESD).
mehr erfahrenIm Handel ist die schnelle, korrekte Belieferung des Point of Sales (POS) zentral. Ein flexibles, modulares System aus smarten Verpackungen gepaart mit passenden Transportrollern erfüllt den Mehrweg-Standard für effiziente Logistik von der Produktion bis ins Ladenregal.
mehr erfahrenUtz Kommissionier- und Auslieferbehälter sind automatisierungsfähig und ergonomisch. Durch vielseitige Einsetzbarkeit minimieren sie den Einsatz von Einwegverpackungen und gewährleisten so eine schnelle Lieferung und ein 24/7-Einkaufserlebnis.
mehr erfahrenUtz Ladungsträger können individuell auf die Anforderungen Ihrer Logistikprozesse abgestimmt werden. Dies hilft, den Durchsatz zu steigern und die Betriebskosten massiv zu senken. Deswegen vertrauen führende Anbieter der Lagerautomatisierung auf Utz.
mehr erfahrenUtz Lösungen sind für effiziente Prozessschritte in der Lebensmittelindustrie optimiert.Dabei kommen zu 100 Prozent zugelassene Materialien zum Einsatz und gewährleisten maximale Qualität und Sicherheit.
mehr erfahrenEgal ob in der Fertigung oder im Versand, die Pharmaindustrie braucht sehr präzise und exakt auf individuelle Prozesse abgestimmte Logistikverpackungen.
mehr erfahrenDie Behältergrößen unserer Briefbehälter sind ideal auf Briefsortieranlagen angepasst und machen manuelles Sortieren nahezu überflüssig. Dies sorgt für mehr Effizienz in Post-Verteilzentren und garantiert eine pünktliche Auslieferung.
mehr erfahrenUtz Mehrwegbehälter können aufgrund ihrer schachtelbaren Eigenschaft im Leerzustand bis zu 70% volumenreduziert gelagert oder transportiert werden. Die Wiederverwendbarkeit reduziert den Einsatz von Einwegverpackungen um ein Vielfaches.
mehr erfahrenDas funktionelle Verriegelungssystem der Klappboxen von Utz ermöglicht ein automatisiertes Handling der Boxen. Zudem erleichtert eine ergonomische Einhandverriegelung das manuelle Handling. Leere Klappboxen haben eine Volumenersparnis von bis zu 80 Prozent gegenüber der aufgerichteten Box.
mehr erfahrenOftmals müssen schwer beladene Kunststoffbehälter manuell verschoben werden. Auf den belastbaren Utz Transportrollern können auch Lasten von mehreren hundert Kilogramm kräfteschonend und einfach bewegt werden.
mehr erfahrenIm Handel werden häufig Faltboxen verwendet. Die leeren Faltboxen haben eine Volumenersparnis von bis zu 80 Prozent gegenüber der aufgerichteten Box.
mehr erfahrenGefahrgüter wie z.B. Airbagsysteme, Gurtstraffer, Batterien oder auch Haarspray müssen sicher transportiert werden. Hierzu werden Spezialbehälter benötigt, die nach strengen Richtlinien und erfolgreicher Prüfung mit einer UN Kennzeichnung zugelassen werden.
mehr erfahrenUtz Großraumbehälter sind in starren oder klappbaren Ausführungen erhältlich und auf die spezifischen Anforderungen von industriellen Anwendungen ausgelegt.
mehr erfahrenSchachtelbare Behälter werden entweder über den Deckel oder über ausklappbare Bügel gestapelt. Werden sie geschachtelt, ist eine Raumersparnis von bis zu 75 Prozent möglich.
mehr erfahrenPaletten aus Kunststoff haben eine konstante Tara. Rundum geschlossene Paletten sind leicht zu reinigen. Wenn die Paletten mit einer Metallverstärkung ausgestattet sind, können sie auch im Hochregallager eingesetzt werden.
mehr erfahrenÜber viele Jahrzehnte hat Utz eine Vielzahl von Stapelbehälterfamilien für unterschiedliche Einsatzzwecke entwickelt.
mehr erfahrenEgal ob Sie eine Temperatur überwachten Mehrwegbehälter für Pharmaartikel, Lebensmittel oder andere temperatursensible Produkte benötigen, Utz hat ein breites Programm von Lösungen.
mehr erfahrenDank unseres umfangreichen Sortiments an Zubehör lassen sich Standardprodukte zu individuellen Ladungsträgern veredeln.
mehr erfahrenDurch die Kompensation des CO2-Anteils werden Utz Kunststoffmehrweg-verpackungen klimaneutral. Die Kompensation fließt direkt in zertifizierte Klimaschutzprojekte der Stiftung myclimate. Der Impact ist direkt messbar.
mehr erfahrenEgal ob es sich um Ladungsträgermanagement oder ihre interne Supply Chain handelt, Utz hat eine passende Lösung im Lieferprogramm.
mehr erfahrenUnser wichtigster Grundsatz ist der achtsame Umgang mit allen Ressourcen. Die moderne Kunststofftechnik erlaubt kreative und nachhaltige Lösungen, nicht zuletzt auch, weil Kunststoff zu 100 Prozent wiederverwertbar ist.
mehr erfahrenWir arbeiten wirtschaftlich effizient und profitabel, um aus eigenen Mitteln investieren zu können. Dabei legen wir Wert auf ein ausgewogenes, profitables Wachstum mit spezifischen, umweltschonenden Kundenlösungen im Vordergrund.
mehr erfahrenAutomatisiert, digital überwacht und nahezu abfallfrei: Wir produzieren bei Utz klimaneutral und unter optimiertem Einsatz von Ressourcen.
mehr erfahrenUtz Gesellschaften sind lokal verwurzelt und global vernetzt. Dabei orientiert sich unser Schaffen an langfristigen Zielen und wir leben eine Kultur des Vertrauens und der gegenseitigen Wertschätzung.
mehr erfahrenTransparent, offen, ehrlich – Lernen Sie unsere Nachhaltigkeitsbemühungen kennen und begleiten sie uns auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft.
mehr erfahrenRund um den Globus sind die lokalen Utz Gesellschaften und Vertretungen immer nah bei unseren Kunden. Mit Direktvertrieb und dem Fokus auf kundenspezifischen B2B Lösungen, sind wir in der Lage, rasch und kompetent auf Kundenanfragen zu reagieren.
mehr erfahrenDer Pressebereich informiert über die neuesten Produkte, die Utz Gruppe und das sonstige Engagement. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick aller Messebeteiligungen der Utz Gruppe.
mehr erfahrenDu hast Interesse an einem Job bei Utz und möchtest Dich gerne bei uns bewerben? Hier findest Du aktuelle Stellen- & Ausbildungsangebote. Schicke uns noch heute Deine Onlinebewerbung oder bewirb Dich initiativ – wir freuen uns auf Dich!
mehr erfahrenDie Utz Gruppe ist ein Familienunternehmen mit flachen Hierarchien. Viele Mitarbeitende arbeiten gerne bei Utz, und sind dem Unternehmen über lange Jahre verbunden. Wertschätzung und interne Förderung sind bei uns zentral. So entsteht ein gutes Arbeitsklima, das an allen Standorten spürbar ist.
mehr erfahrenDie Utz Gruppe ist seit vielen Jahren ein Ausbildungsbetrieb mit langfristigen Perspektiven. Heute sind 10 Prozent der Arbeitsplätze mit Auszubildenden besetzt und schon manche Karriere bei Utz hat mit der Fachausbildung begonnen.
mehr erfahren1. Anwendbarkeit, Kundenkreis, Sprache
1.1. Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen unserer Kunden (nachfolgend „Besteller“ genannt) über unsere elektronischen Kommunikationskanäle (Telefon, Fax, B2B-Onlineplattform, E-Mail sowie andere elektronische Kommunikationsmittel) unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2. Das Produkteangebot auf unserer B2B-Plattform oder in unserem Papierkatalog richtet sich ausschliesslich an Unternehmen.
Die entsprechende Mehrwertsteuernummer (MWST; entspricht in der Regel der UID gemäss Handelsregistereintrag) ist bei der Registrierung als Benutzer der B2B-Onlineplattform zwingend anzugeben. Organisationen ohne Mehrwertsteuernummer (MWST) geben an geforderter Stelle eine Mehrwertsteuernummer mit „CHE-000.000.000“ ein. In diesem Falle behält sich die Georg Utz AG jedoch vor, den Status einer solchen Organisation als B2B-Plattformbenutzer zu prüfen und eine Lieferung allenfalls abzulehnen. Privatpersonen (Konsumenten) werden nicht bedient.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.
1.4. Die Verträge mit dem Besteller werden ausschliesslich in unseren Landessprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch) oder englischer Sprache geschlossen, abhängig davon, ob der Besteller die Bestellung über die deutschsprachige, französischsprachige, italienischsprachige oder englischsprachige Seite der B2B-Plattform oder andere elektronische Kommunikationskanäle abgibt. Erfolgt eine Bestellung z.B. über unsere deutschsprachige Website, ist dementsprechend ausschliesslich die deutsche Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen massgeblich. Erfolgt die Bestellung über unsere anderen Website-Sprachen, ist ausschliesslich deren Sprachversion der Allgemeinen Geschäftsbedingungen massgeblich. Bei Bestellung über die anderen elektronischen Kommunikationskanäle wird der Vertrag gestützt auf die AGB in jener Sprache abgeschlossen, in welcher mit dem Besteller kommuniziert wird (Fax, E-Mail, schriftliche Bestellbestätigung). Die entsprechenden AGB werden dem Besteller in diesen Fällen in elektronischer oder papierbezogenen Form zugestellt.
2. Vertragsschluss, Zusicherung von Eigenschaften, Projekte und Vorstudien, Zubehörteile, Werkzeuge
2.1. Unsere Angebote im Papierkatalog oder auf der B2B-Plattform sind unverbindlich. Muster und Proben sind unverbindliche Rahmenangaben. Bei allen im Papierkatalog oder auf der B2B-Plattform genannten Angaben oder Eigenschaften sind technisch bedingte Toleranzen möglich. Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Waren erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen unsere Erfahrungswerte dar, die regelmässig nicht zugesichert sind. Der Besteller hat sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.
Soweit uns ein Auftrag nicht erteilt wird oder nicht ausgeführt ist, sind die überlassenen Daten, Muster und Prototypen unverzüglich zurückzugeben.
Durch das Absenden (Bestellbutton „Kaufen“) einer Bestellung auf der B2B-Plattform macht der Besteller an uns ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb enthaltenen Produkte.
2.2. Unverzüglich nach Eingang der elektronischen Bestellung im OnlineShop erhält der Besteller eine vom System automatisch generierte Eingangsbestätigung. Diese stellt noch keine verbindliche Annahme des Warenkorbangebotes dar. Wir können das Angebot bis zum Ablauf des dritten auf den Tag des Angebots folgenden Werktages prüfen und annehmen. Die verbindliche Annahmeerklärung erfolgt von unserer Seite durch Zustellung einer elektronischen oder schriftlichen Auftragsbestätigungsmail an die vom Besteller hinterlegte Zustell-Mail- oder Postadresse. Mit dem Eingang dieser Auftragsbestätigungsmail im elektronischen Postfach oder an der Zustelladresse des Bestellers ist der geschlossene Kaufvertrag für beide Vertragsparteien verbindlich zustande gekommen.
2.3. Projekte und Vorstudien (z.B. für kundengebundene Kunststoffartikel), einschliesslich der Anfertigung von Mustern und Prototypen, welche wir im Auftrag des Bestellers ausarbeiten, bleiben in unserem Eigentum und dürfen nicht ohne unser schriftliches Einverständnis an Dritte abgegeben oder diesen zugänglich gemacht werden. Wir behalten uns das Recht vor, für Projekte und Vorstudien Rechnung zu stellen, sofern die darauf beruhende Bestellung nicht nach Unterbreitung unserer Vorschläge bei uns eingeht.
2.4. Der Besteller hat Zubehörteile zum Einpressen oder Umspritzen mit einem Überschuss von 5 bis 10% anzuliefern, um den Ausschuss beim Verarbeiten zu decken. Nicht rechtzeitig oder nicht einwandfreie Zustellung der Zubehörteile entbindet uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist.
2.5. Werkzeuge aller Art, die nicht vom Besteller zur Verfügung gestellt werden, sind in jedem Fall unser Eigentum. Die Werkzeuge, die explizit für einen Kunden entwickelt und von ihm bestellt wurden, werden ausschliesslich für ihn verwendet. Eine anderweitige Verwendung setzt eine ausdrückliche Einigung zwischen Besteller und uns voraus. Wir bewahren die Werkzeuge für Nachbestellungen auf und lagern sie für 3 Jahre ab letzter Lieferung. Auf Wunsch des Bestellers können sie auf seine Kosten während 2 weiterer Jahre aufbewahrt werden. Nach Ablauf von 5 Jahren seit der letzten Lieferung entfällt jede Pflicht zur Aufbewahrung und Pflege.
3. Preise und Versandkosten
3.1. Alle Preise gelten netto, ab Werk, unverzollt und unversteuert.
3.2. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnen wir die Versandkosten pro Bestellung. Die Lieferung innerhalb der Schweiz und Liechtenstein ist bei einem Bestellwert über CHF/EUR 1‘000.00 (eintausend Franken/Euro) versandkostenfrei. Davon ausgenommen sind Paletten, PALOXE, KLAPA, Palettenrahmen, Standfässer und Thermoformartikel. Für Expresslieferungen und Sonderabfertigungen verrechnen wir einen Zuschlag von CHF/EUR 100.00 (einhundert Franken/Euro). Bei Kleinbestellungen unter CHF/EUR 500.00 (fünfhundert Franken/Euro) verrechnen wir einen Kleinmengenzuschlag von CHF/EUR 80.00 (achtzig Franken/Euro). Bei Bestellungen im Online-Shop Schweiz gelten der Mindestwarenwert von CHF/EUR 300.00 (dreihundert Franken/Euro) resp. CHF/EUR 50.00 (fünfzig Franken/Euro) Kleinmengenzuschlag.
4. Versand der Waren, Versicherung, Gefahrübergang
4.1. Liefertermine und Lieferfristen bezeichnen regelmässig das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bemüht sind. Geringfügige zeitliche Abweichungen sind möglich und geben keinen Anspruch auf Vertragsrücktritt oder Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung. Es ist uns freigestellt, die ganze Bestellmenge auf einmal oder in Teilmengen zu liefern.
Im Hinblick auf den Beginn der Lieferfrist gilt: Sämtliche von uns bei der Bestellung angegebenen oder sonst vereinbarten Lieferfristen beginnen, (a) wenn Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag der Gutschrift des vollständigen Rechnungsbetrages (einschliesslich Umsatzsteuer und Versandkosten) auf unserem Bankkonto (Valutadatum) oder (b) wenn Zahlung auf Rechnung vereinbart ist mit der Zustellung der Auftragsbestätigung (Bestätigungsmail). Der Beginn der Lieferfrist kann die rechtzeitige Erfüllung von Mitwirkungspflichten des Bestellers (Freigaben, Dokumente, Zeichnungen) vor-aussetzen. Werden diese vom Besteller nicht erfüllt, verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die vom Besteller verursachte zeitliche Verzögerung inkl. einer angemessenen Anlaufzeit.
Werden Teillieferungen nicht innert der vereinbarten Frist abgerufen, steht uns das Recht zu, diese in Rechnung zu stellen und ihre Abnahme innert 14 (vierzehn) Tagen zu fordern. Nach Ablauf dieser Frist lagert die Ware auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Ansprüche wegen Lieferverzögerungen können nicht akzeptiert werden.
4.2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach unserem Ermessen. Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemässe Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für die vom Transportunternehmen verursachten Verzögerungen oder Schäden nicht verantwortlich. Eine von uns genannte Versanddauer ist daher unverbindlich.
4.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware geht mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Besteller über. Bei Streckengeschäften – auch bei Franko-, Fob- oder Cif-Geschäften – geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit Verlassen der Ware ab Werk oder Lager unseres Vorlieferanten auf den Besteller über.
4.4. Wir werden die Ware gegen die üblichen Transportrisiken auf unsere Kosten versichern. Auf schriftliches Verlangen des Bestellers wird die Ware auf seine Rechnung zusätzlich gegen Bruch- und Feuerschaden versichert. Allfällige Transportschäden sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden zu melden, damit wir allfällige Versicherungsleistungen gegenüber der Transportversicherung in Anspruch nehmen können. Transportschäden sind uns fotographisch zu dokumentieren.
4.5. Von uns nicht zu vertretende Umstände, welche die Lieferung langfristig unmöglich machen oder unzumutbar erschweren (höhere Gewalt wie insbesondere nicht verschuldete Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel, Zulieferengpässe, Feuer, Überschwemmungen, kriegerische Ereignisse, Naturkatastrophen) befreien uns, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferverpflichtung. Wir werden den Besteller unverzüglich benachrichtigen, wenn ein Fall höherer Gewalt eintritt. Wird die Behinderung voraussichtlich dauerhaft fortbestehen, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind für den Besteller im Fall der höheren Gewalt ausgeschlossen. Lehnt der Besteller die Lieferung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ab, können wir von unseren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen, vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen.
5. Zahlungen
5.1. Alle Zahlungen sind ausschliesslich zu leisten an die Georg Utz AG, CH-5620 Bremgarten. Die Rechnungsbeträge sind innert 30 Tagen ab Fakturadatum netto zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart und von uns schriftlich bestätigt wurde. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages (Valutadatum Bankkonto) zu unserer vorbehaltlosen Verfügung an.
5.2. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, Sicherheitsleistungen vor Belieferung bzw. Leistungserbringung zu verlangen.
5.3. Die Verrechnung von Forderungen im Sinne von Art. 120 ff. OR ist ausgeschlossen. Sie setzt eine gegenseitige schriftliche Abmachung unter den Vertragsparteien voraus.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Erhalt aller Zahlungen aus dem Liefervertrag unser Eigentum. Die gelieferten Produkte sind vom Besteller bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung in einem wiederverkaufsfähigen Zustand aufzubewahren. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemässen Geschäftsbetriebes nur zu veräussern, wenn er seinen Vertragspflichten uns gegenüber nachgekommen ist. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist ihm nicht gestattet; jeden Eingriff in unsere Eigentumsrechte hat er uns unverzüglich mitzuteilen.
6.2. Der Besteller tritt bereits mit Kauf der Vorbehaltsware die ihm aus ihrer allfälligen Weiterveräusserung zustehenden Forderungen gegen seine Kunden einschliesslich aller Nebenrechte an uns ab. Er bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung seiner an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung der Forderung an uns mitteilt.
6.3. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an der neuen Sache, ohne dass dem Besteller aus diesem Rechtsübergang Ansprüche erwachsen. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle einer Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit einer anderen Sache diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache im Umfang des Bruttoberechnungswertes der Vorbehaltsware an uns über.
6.4. Übersteigt der Wert der uns übertragenen Sicherheiten unsere gesamten Forderungen gegen den Besteller um mehr als zehn von Hundert, sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, die Sicherungsrechte nach unserer Wahl freizugeben.
7. Gewährleistung, Technische Angaben, Sonderanfertigungen
7.1. Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Besteller genehmigt, wenn ein Mangel uns nicht (i) im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von 7 (sieben) Werktagen nach Lieferung oder (ii) sonst innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich angezeigt wird. Mängel sind schriftlich und fotographisch zu dokumentieren.
7.2. Mängelrügen müssen uns unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware zur Kenntnis gemeldet werden. Erweist sich eine Mängelrüge als begründet, so leisten wir nach unserer Wahl kostenlos Ersatz durch Nachbesserung oder Neulieferung oder schreiben dem Besteller den Rechnungsbetrag oder den Minderwert gut. Weitergehende Ansprüche des Bestellers irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.
7.3. Mehraufwendungen zum Zweck der Nacherfüllung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, gehen grundsätzlich zu unseren Lasten. Entstehen diese Mehraufwendungen jedoch dadurch, dass die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen als den ursprünglich vereinbarten Lieferort gebracht werden muss, trägt der Besteller diese Mehraufwendungen.
7.4. Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten oder vorausgesetzten Eigenschaft können nur geltend gemacht werden, sofern dem Besteller bei Vertragsabschluss eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich schriftlich zugesichert worden ist (vgl. Ziffer 2.1. AGB).
7.5. Technische Angaben: Die Masse und Gewichte der angebotenen Produkte sind Mittelwerte; sie unterliegen kleineren Schwankungen. Unsere Angaben auf der B2B-Plattform, in Druckschriften sowie unsere Auskünfte über Eigenschaften unserer Produkte erfolgen auf Grund der derzeitigen technischen Kenntnisse und Erfahrungen. Sie befreien den Anwender der Produkte wegen der Fülle möglicher Einflüsse ausserhalb unserer Kontrolle nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Eine rechtlich verbindliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder der Eignung für einen konkreten Einsatzzweck kann weder ausdrücklich noch stillschweigend abgeleitet werden.
7.6. Sonderanfertigungen: Bei Sondervarianten oder -farben oder kundenspezifischen Anfertigungen sind Mengenabweichungen vom Besteller zu akzeptieren. Daraus sich ergebende Mehrlieferungen sind von diesem zu übernehmen. Bei Minderlieferung besteht kein Anspruch auf Restlieferung. Kleinere Farbnuancen, bedingt durch verschiedene Fabrikationsserien, sind zulässig. Werden Teile nach Entwürfen oder Zeichnungen des Bestellers geliefert, so beschränkt sich unsere Gewährleistung darauf, dass die gelieferten Teile diesen Unterlagen entsprechend ausgeführt worden sind.
8. Haftung für Schäden
8.1. Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder aus unerlaubter Handlung sind – soweit gesetzlich zulässig – auf vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln beschränkt.
8.2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und indirekte Schäden sowie Folgeschäden (insbesondere Mangelfolgeschäden und entgangener Gewinn) ist – gleich aus welchem Rechtsgrund und vorbehältlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen – ausgeschlossen.
9. Umtausch / Warenrückgabe / Widerruf
9.1. Stornierungen oder ein Widerruf von Warenbestellungen über die elektronischen Kommunikationskanäle seitens des Bestellers werden ausdrücklich ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben allfällige von Georg Utz AG freiwillig und ohne einen Rechtsanspruch gewährte Kulanzrücknahmen.
9.2. Bei Verweigerung der Annahme der bestellten Waren sowie bei Ausbleiben einer Vorauszahlung behalten wir uns vor, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten und allfälligen Schadenersatz zu verlangen. Wir haben dem Besteller sofort Anzeige von diesem Vertragsrücktritt in elektronischer Form an die von ihm hinterlegte E-Mailadresse zu machen. In diesem Fall wird vom Besteller unabhängig des möglicherweise eingetretenen Schadens eine Umtriebsentschädigung von 20% des gesamten Auftragswertes, mindestens jedoch CHF/EUR 50.00 (fünfzig Franken/Euro) zuzüglich allfälliger Logistik- und Lagerkosten geschuldet. Vorbehalten bleibt weitergehender Schaden, wobei die Umtriebsentschädigung an diesen Schaden angerechnet wird.
9.3. Stimmen wir einem Umtauschbegehren bzw. einer Rückgabe der Ware des Bestellers (freiwillige Kulanzrücknahme) ausnahmsweise zu, ohne dass wir dazu rechtlich verpflichtet sind, trägt der Besteller die daraus entstehenden Kosten. Voraussetzung für einen Umtausch bzw. eine Warenrückgabe ist, dass der Besteller die Ware auf seine Kosten und sein Risiko zurücksendet und dass die Ware bei Zugang bei uns in einwandfreiem Zustand ist. Bei Sonderanfertigungen ist auch eine freiwillige Kulanzrücknahme der Ware in jedem Fall ausgeschlossen. Für vereinbarte Rücknahmen der Ware erteilen wir eine Gutschrift. Wir behalten uns einen Abzug von 10 % des Bruttowertes der Ware vor, mindestens jedoch in Höhe von CHF/EUR 50.00 (fünfzig Franken/Euro), zur Begleichung unseres Bearbeitungsaufwandes.
10. Geistiges Eigentum
10.1. Wir behalten uns für Design, Texte, Bilder, Audio- oder Videosequenzen, Wort-/Bildmarken, Klangmarken, Graphiken, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Unterlagen, Dateien und in sonstiger Weise verkörperten Informationen sowie Mustern und Prototypen und andere urheberrechtlich- oder markenrechtlich geschützte Werke auf unserer B2B-Plattform, dem Papierkatalog oder anderen elektronischen oder papierbezogenen Unterlagen alle Rechte (wie Eigentums- sowie Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte) vor; insbesondere Eigentums- und Urheberrechte an der B2B-Plattform selbst verbleiben ausschliesslich bei uns. Sie dürfen auch Dritten nicht zugänglich gemacht und nur für die Bestellung über die B2B-Plattform benutzt werden.
11. Datenschutz, Datensicherheit, Auftragsdatenverarbeitung, Einsatz von Cookies
11.1. Wir verweisen auf die separaten Bestimmungen im Dokument „Datenschutzbestimmungen“, welche ebenfalls auf der B2B-Plattform publiziert sind oder dem Besteller in schriftlicher Form abgegeben werden. Sie werden durch die Annahme dieser AGB sowie die Annahme der Datenschutzbestimmungen beim Abschluss des Bestellvorgangs resp. mit der Zusendung an den Besteller mitgeltender Inhalt des abgeschlossenen Kaufvertrages.
12. Abtretung und Übertragung
12.1. Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners an Dritte weder abgetreten, übertragen noch verpfändet werden.
13. Erfüllungsort, Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist Bremgarten. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten des Bestellers ist Bremgarten.
13.2. Auf alle Kaufverträge kommt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinigten Nation vom 11. April 1980 über den internationalen Warenkauf für die Schweiz und Liechtenstein ist ausgeschlossen.
13.3. Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Bremgarten oder nach unserer Wahl der allgemeine Gerichtsstand am Domizil oder Erfüllungsort des Bestellers.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Verbindlichkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
1.Geltung
Unsere Lieferungen und sonstigen Leistungen gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie gegenüber öffentlich-rechtlichem Sondervermögen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, auch wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht im Einzelfall widersprochen haben. Spätestens mit der Annahme unserer Waren oder sonstiger Leistungen gelten die Verkaufsbedingungen durch den Besteller, selbst im Falle seines vorangegangenen Widerspruchs, als vorbehaltlos angenommen. Abweichungen von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen vorherigen Einwilligung für jeden einzelnen Vertrag.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen, artverwandten Geschäfte mit dem Besteller.
2. Angebot, Auskünfte und Beratung
Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Muster und Proben sind unverbindliche Rahmenangaben. Bei allen im Katalog genannten Angaben sind technisch bedingte Toleranzen möglich. Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Waren erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen unsere Erfahrungswerte dar, die regelmäßig nicht zugesichert sind. Der Besteller hat sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Unterlagen, Dateien und in sonstiger Weise verkörperten Informationen (alles Vorstehende gemeinschaftlich: „Daten“) sowie Mustern und Prototypen behalten wir uns die Eigentums- sowie Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht, nur für die Vertragsverhandlungen genutzt und nicht kopiert oder in sonstiger Weise vervielfältigt werden. Soweit uns der Auftrag nicht erteilt wird oder ausgeführt ist, sind die Daten, Muster und Prototypen unverzüglich zurückzugeben.
3. Preise
Sofern nicht anders vereinbart, gelten unsere Verkaufspreise am Tag der Lieferung oder Leistung, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes geregelt worden ist, bei Warenlieferung EXW (Incoterms 2020) Schüttorf, allerdings ohne Verpflichtung des Verkäufers zur Verpackung. Soweit wir ausnahmsweise eine frachtfreie Lieferung (CPT Bestimmungsort) vereinbaren, gehen Mehrkosten aufgrund einer vom Abnehmer gewünschten besonderen Versandart (z.B. Expressgut, Eilgut, Luftfracht) zu dessen Lasten.
Wir behalten uns vor, bei einer Preissteigerung von externen Kosten (wie etwa Wechselkursschwankungen, Zollsatzänderungen, Material-, Energie- oder Transportkosten) um 10% oder mehr nach Benachrichtigung des Bestellers, die vor Lieferung oder Leistung erfolgen muss, den Preis in Höhe der betreffenden externen Kostensteigerung für das betreffende Produkt anzupassen. Wenn durch solche Preisanpassungen der Preis der zu liefernden Produkte um 10 % oder mehr steigt, kann der Besteller durch schriftliche Erklärung binnen 1 Woche ab Zugang der Mitteilung über die Anpassung der Preise vom Vertrag zurücktreten. Er ist dann nicht verpflichtet, die Produkte zum angepassten Preis abzunehmen.
4. Versand und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers. Mit der Auslieferung der Ware an das Beförderungsunternehmen, spätestens mit Verlassen unseres Werkes oder Lagers, bei Streckengeschäften des Werkes oder Lagers unseres Vorlieferanten, geht die Gefahr, auch bei CPT-, Franko-, Fob- oder Cif-Geschäften, auf den Besteller über.
5. Lieferung
Die gemäß Auftragsbestätigung vereinbarten Liefertermine und Lieferfristen bezeichnen regelmäßig das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bemüht sein werden. Geringfügige Abweichungen sind möglich. Der Beginn der Lieferzeit kann die rechtzeitige Erfüllung von Mitwirkungspflichten des Bestellers (Freigaben, Dokumente, Zeichnungen, Anzahlungen) voraussetzen. Aufträge können mit Mengenabweichungen bis zu +/- 10% ausgeliefert werden. Es bleibt uns vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen.
Bei Nichteinhaltung einer Lieferfrist ist der Besteller berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Frist zur Lieferung/Leistung zu setzten. Wird die Lieferfrist bis zum Ablauf dieser Frist nicht erfüllt, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Von uns nicht zu vertretende Umstände, welche die Lieferung langfristig unmöglich machen oder unzumutbar erschweren (höhere Gewalt), z.B. nicht verschuldete Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel, Feuer oder Überschwemmungen befreien uns, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferverpflichtung. Wir werden den Besteller unverzüglich benachrichtigen, wenn ein Fall höherer Gewalt eintritt. Wird die Behinderung voraussichtlich dauerhaft fortbestehen, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind für den Besteller im Fall der höheren Gewalt ausgeschossen.
Lehnt der Besteller die Lieferung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ab, können wir von unseren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangen wir Schadensersatz, so beträgt dieser pauschal 10 % des Kaufpreises. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Besteller ist berechtigt nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe als in Höhe der Pauschale entstanden ist.
6. Zahlungen
Alle Zahlungen sind ausschließlich zu leisten an die Georg Utz GmbH, 48465 Schüttorf. Die Rechnungsbeträge sind sofort und ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart und von uns schriftlich bestätigt wurde. Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber an.
Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, Sicherheitsleistungen vor Belieferung bzw. Leistungserbringung zu verlangen.
Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder nur wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Erhalt aller Zahlungen aus dem Liefervertrag unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, solange er seinen Vertragspflichten uns gegenüber nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist ihm nicht gestattet; jeden Eingriff in unsere Eigentumsrechte hat er uns unverzüglich mitzuteilen.
Der Besteller tritt bereits mit Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung erwachsenen Forderungen gegen seine Kunden einschließlich aller Nebenrechte an uns ab. Er bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung seiner an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an der neuen Sache, ohne dass dem Besteller aus diesem Rechtsübergang Ansprüche erwachsen. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Materialien.
Ist im Falle einer Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit einer anderen Sache diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache im Umfang des Bruttoberechnungswertes der Vorbehaltsware an uns über. Übersteigt der Wert der uns übertragenen Sicherheiten unsere gesamten Forderungen gegen den Besteller um mehr als zehn von Hundert, sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, die Sicherungsrechte nach unserer Wahl freizugeben.
8. Toleranzen, Einsatz für bestimmte Zwecke, Fortentwicklung Produkte
Soweit wir Maße und Eigenschaften (z.B. Gewichte, Belastung) nicht individuell gegenüber dem Kunden ohne Toleranzen zusichern, verstehen sich unsere Angaben
- unter Einschluss der Toleranzen gemäß der Kunststoff-Formteilenormen DIN ISO 20457,
- bei einer Raumtemperatur von 23 °C und
- auf den Zustand bei Auslieferung an den Kunden.
Auch unter Berücksichtigung der Toleranzen kann der Kunde nicht aufgrund von Angaben z.B. im Katalog auf die Eignung zu einem bestimmten Zweck schließen. Vielmehr hat er selbst die Eignung für seinen Einsatzzweck anhand unseres Produktes tatsächlich zu überprüfen. Wir entwickeln unsere Produkte ständig fort und liefern stets die aktuelle Variante. Bei einer Bestellung wird der Kunde sich daher - gerne durch Rückfrage bei uns - versichern, ob eine neue Variante vorliegt und diese für seinen Einsatzzweck geeignet ist.
9. Gewährleistung
Mangelansprüche verjähren zwölf Monate nach Gefahrenübergang. Bei Vorliegen eines Sachmangels steht dem Besteller nach unserer Wahl das Recht auf Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung zu. Fehlmengen werden nachgeliefert. Nach zweimaligem Misslingen der Nacherfüllung steht dem Käufer ein Recht auf Rücktritt oder Minderung zu.
Mehraufwendungen zum Zweck der Nacherfüllung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, die dadurch entstehen, dass die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen Ort außerhalb Deutschlands, der Niederlande, Belgiens oder Luxemburgs verbracht wurde, trägt der Besteller.
10. Haftung
Wir haften unseren Bestellern in folgendem Umfang auf Schadensersatz:
a) Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von unsererseits beruhen;
b) nach dem Produkthaftungsgesetz und
c) Schäden aufgrund der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei der Schadensersatzanspruch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist, soweit nicht bereits eine unbeschränkte Haftung aufgrund a) oder b) vorliegt.
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Soweit die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11. Datenschutz
Im Rahmen des Vertragsschlusses und der Vertragsdurchführung verarbeiten wir als Verantwortliche i. S. d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO personenbezogene Daten wie etwa Kontaktdaten, Daten zu erteilten Aufträgen sowie ggf. Daten zur Abwicklung des Zahlungs- und Lieferverkehrs. Zweck dieser Verarbeitung ist die Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen sowie die Durchführung vor- und nachvertraglicher Maßnahmen wie z.B. Vertragsverhandlungen und Kundenbetreuung. Hierzu sind wir aufgrund Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO legitimiert; ohne diese Datenverarbeitung wäre die Vertragsdurchführung nicht möglich.
Wir speichern und verarbeiten personenbezogene Daten nur, solange dies den genannten Zwecken dient. Bei Entfallen der Zwecke löschen wir die Daten grundsätzlich unverzüglich, es sei denn, eine längere Speicherung ist gesetzlich zulässig oder vorgesehen, z.B. während des Laufs von Verjährungsfristen von etwaigen Ansprüchen oder z.B. zur Erfüllung von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
Wir geben personenbezogene Daten nur an Dritte weiter, deren Einbindung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht. Kategorien von Empfängern sind etwa Zahlungsdienstleister, Logistikdienstleister und Finanzbehörden.
Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu Rechten etwaiger von unserer Datenverarbeitung Betroffener, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: https://www.utzgroup.de/datenschutz
12. Kopierverbot
Dem Besteller ist es untersagt, die von uns bezogenen Waren zu kopieren oder nachzuahmen oder von Dritten kopieren oder nachahmen zu lassen.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist Schüttorf. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten des Bestellers ist Schüttorf. Gerichtsstand für beide Teile ist ebenfalls Schüttorf oder nach unserer Wahl der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers. Es gilt ausschließlich deutsches materielles Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
Georg Utz GmbH, Schüttorf
Stand: Oktober 2021
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