Utz Produkte werden in der Europäischen Union nach der Gefahrengutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) zugelassen. Sie sind geeignet für den Transport von festen Gefahrenstoffen. Sollte ein Bauteil der Zulassung nicht entsprechen, arbeiten wir eng mit den zuständigen Stellen zusammen und lassen Ihr Bauteil in Kombination mit der Utz Mehrwegverpackung zu.
Viele Gefahrgüter müssen in einer Mehrwegverpackung besonders stabilisiert und gelagert werden. Hier bietet Utz individuelle Thermoformeinlagen an, die das Ladegut optimal in dem Kunststoffbehälter fixieren. Durch die Passgenauigkeit ist ein automatisches Handling in Ihrer Intralogistik ohne Probleme möglich.
Gefahrgüter können großvolumige Güter sein, auch hier hat Utz einige Lösungen in seinem Lieferprogramm. Bereits heute setzen namhafte Kunden die Utz Lösungen zum Transport von Gefahrgütern ein. Sprechen Sie uns an und lassen Sie sich von unseren Experten beraten.
Gefährliche Güter in flüssiger oder fester Form müssen in einer von der UN zugelassenen Verpackung befördert werden. Internationale Abkommen zur Beförderung von gefährlichen Gütern bewerten, ob die Art und Eignung der Verpackung staatlich zertifiziert werden muss. In Deutschland werden entsprechende Zulassungen ausschliesslich von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) durchgeführt. Je nach Zertifizierung müssen die Verpackungen verschiedenste Prüfungen durchlaufen. Nach erfolgreicher Prüfung erhält die Gefahrgutverpackung die UN-Zulassungsnummer mit einem Zulassungsschein. Die gesetzliche Haltbarkeit einer UN-Verpackung beträgt ab Produktionsdatum fünf Jahre. Danach darf die Gefahrgutverpackung nicht mehr eingesetzt werden.
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