Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufsbedingungen der Georg Utz GmbH
1. Geltung
Unsere Lieferungen und sonstigen Leistungen gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie gegenüber öffentlich-rechtlichem Sondervermögen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, auch wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht im Einzelfall widersprochen haben. Spätestens mit der Annahme unserer Waren oder sonstiger Leistungen gelten die Verkaufsbedingungen durch den Besteller, selbst im Falle seines vorangegangenen Widerspruchs, als vorbehaltlos angenommen. Abweichungen von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen vorherigen Einwilligung für jeden einzelnen Vertrag.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen, artverwandten Geschäfte mit dem Besteller.
2. Angebot, Auskünfte und Beratung
Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Muster und Proben sind unverbindliche Rahmenangaben. Bei allen im Katalog genannten Angaben sind technisch bedingte Toleranzen möglich. Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Waren erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen unsere Erfahrungswerte dar, die regelmäßig nicht zugesichert sind. Der Besteller hat sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Unterlagen, Dateien und in sonstiger Weise verkörperten Informationen (alles Vorstehende gemeinschaftlich: „Daten“) sowie Mustern und Prototypen behalten wir uns die Eigentums- sowie Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht, nur für die Vertragsverhandlungen genutzt und nicht kopiert oder in sonstiger Weise vervielfältigt werden. Soweit uns der Auftrag nicht erteilt wird oder ausgeführt ist, sind die Daten, Muster und Prototypen unverzüglich zurückzugeben.
3. Preise
Sofern nicht anders vereinbart, gelten unsere Verkaufspreise am Tag der Lieferung oder Leistung, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes geregelt worden ist, bei Warenlieferung EXW (Incoterms 2020) Schüttorf, allerdings ohne Verpflichtung des Verkäufers zur Verpackung. Soweit wir ausnahmsweise eine frachtfreie Lieferung (CPT Bestimmungsort) vereinbaren, gehen Mehrkosten aufgrund einer vom Abnehmer gewünschten besonderen Versandart (z.B. Expressgut, Eilgut, Luftfracht) zu dessen Lasten.
Wir behalten uns vor, bei einer Preissteigerung von externen Kosten (wie etwa Wechselkursschwankungen, Zollsatzänderungen, Material-, Energie- oder Transportkosten) um 10% oder mehr nach Benachrichtigung des Bestellers, die vor Lieferung oder Leistung erfolgen muss, den Preis in Höhe der betreffenden externen Kostensteigerung für das betreffende Produkt anzupassen. Wenn durch solche Preisanpassungen der Preis der zu liefernden Produkte um 10 % oder mehr steigt, kann der Besteller durch schriftliche Erklärung binnen 1 Woche ab Zugang der Mitteilung über die Anpassung der Preise vom Vertrag zurücktreten. Er ist dann nicht verpflichtet, die Produkte zum angepassten Preis abzunehmen.
4. Versand und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers. Mit der Auslieferung der Ware an das Beförderungsunternehmen, spätestens mit Verlassen unseres Werkes oder Lagers, bei Streckengeschäften des Werkes oder Lagers unseres Vorlieferanten, geht die Gefahr, auch bei CPT-, Franko-, Fob- oder Cif-Geschäften, auf den Besteller über.
5. Lieferung
Die gemäß Auftragsbestätigung vereinbarten Liefertermine und Lieferfristen bezeichnen regelmäßig das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bemüht sein werden. Geringfügige Abweichungen sind möglich.
Der Beginn der Lieferzeit kann die rechtzeitige Erfüllung von Mitwirkungspflichten des Bestellers (Freigaben, Dokumente, Zeichnungen, Anzahlungen) voraussetzen. Aufträge können mit Mengenabweichungen bis zu +/- 10% ausgeliefert werden. Es bleibt uns vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen.
Bei Nichteinhaltung einer Lieferfrist ist der Besteller berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Frist zur Lieferung/Leistung zu setzten. Wird die Lieferfrist bis zum Ablauf dieser Frist nicht erfüllt, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Von uns nicht zu vertretende Umstände, welche die Lieferung langfristig unmöglich machen oder unzumutbar erschweren (höhere Gewalt), z.B. nicht verschuldete Betriebsstörungen (z.B. durch Cyber-Attacken, die mit angemessenem Aufwand nicht verhindert werden konnten), Rohstoff- oder Energiemangel, Feuer oder Überschwemmungen befreien uns, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferverpflichtung. Wir werden den Besteller unverzüglich benachrichtigen, wenn ein Fall höherer Gewalt eintritt. Wird die Behinderung voraussichtlich dauerhaft fortbestehen, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind für den Besteller im Fall der höheren Gewalt ausgeschossen.
Lehnt der Besteller die Lieferung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ab, können wir von unseren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangen wir Schadensersatz, so beträgt dieser pauschal 10 % des Kaufpreises. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Besteller ist berechtigt nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe als in Höhe der Pauschale entstanden ist.
6. Zahlungen
Alle Zahlungen sind ausschließlich zu leisten an die Georg Utz GmbH, 48465 Schüttorf. Die Rechnungsbeträge sind sofort und ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart und von uns schriftlich bestätigt wurde.
Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber an.
Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, Sicherheitsleistungen vor Belieferung bzw. Leistungserbringung zu verlangen.
Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder nur wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Erhalt aller Zahlungen aus dem Liefervertrag unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, solange er seinen Vertragspflichten uns gegenüber nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist ihm nicht gestattet; jeden Eingriff in unsere Eigentumsrechte hat er uns unverzüglich mitzuteilen.
Der Besteller tritt bereits mit Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung erwachsenen Forderungen gegen seine Kunden einschließlich aller Nebenrechte an uns ab. Er bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung seiner an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an der neuen Sache, ohne dass dem Besteller aus diesem Rechtsübergang Ansprüche erwachsen. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Materialien.
Ist im Falle einer Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit einer anderen Sache diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache im Umfang des Bruttoberechnungswertes der Vorbehaltsware an uns über.
Übersteigt der Wert der uns übertragenen Sicherheiten unsere gesamten Forderungen gegen den Besteller um mehr als zehn von Hundert, sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, die Sicherungsrechte nach unserer Wahl freizugeben.
8. Material, Toleranzen, Einsatz für bestimmte Zwecke, Fortentwicklung Produkte
Material kann Sekundärrohstoffe enthalten. Soweit wir Maße und Eigenschaften (z.B. Gewichte, Belastung) nicht individuell gegenüber dem Kunden ohne Toleranzen zusichern, verstehen sich unsere Angaben
- unter Einschluss der Toleranzen gemäß der Kunststoff-Formteilenormen DIN ISO 20457,
- bei einer Raumtemperatur von 23 °C und
- auf den Zustand bei Auslieferung an den Kunden.
Auch unter Berücksichtigung der Toleranzen kann der Kunde nicht aufgrund von Angaben z.B. im Katalog auf die Eignung zu einem bestimmten Zweck schließen. Vielmehr hat er selbst die Eignung für seinen Einsatzzweck anhand unseres Produktes tatsächlich zu überprüfen. Wir entwickeln unsere Produkte ständig fort und liefern stets die aktuelle Variante. Bei einer Bestellung wird der Kunde sich daher – gerne durch Rückfrage bei uns – versichern, ob eine neue Variante vorliegt und diese für seinen Einsatzzweck geeignet ist.
9. Gewährleistung
Mangelansprüche verjähren zwölf Monate nach Gefahrenübergang. Bei Vorliegen eines Sachmangels steht dem Besteller nach unserer Wahl das Recht auf Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung zu. Fehlmengen werden nachgeliefert. Nach zweimaligem Misslingen der Nacherfüllung steht dem Käufer ein Recht auf Rücktritt oder Minderung zu.
Mehraufwendungen zum Zweck der Nacherfüllung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, die dadurch entstehen, dass die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen Ort außerhalb Deutschlands, der Niederlande, Belgiens oder Luxemburgs verbracht wurde, trägt der Besteller.
10. Haftung
Wir haften unseren Bestellern in folgendem Umfang auf Schadensersatz:
a) Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von unsererseits beruhen;
b) nach dem Produkthaftungsgesetz und
c) Schäden aufgrund der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei der Schadensersatzanspruch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist, soweit nicht bereits eine unbeschränkte Haftung aufgrund a) oder b) vorliegt.
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Soweit die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11. Datenschutz
Im Rahmen des Vertragsschlusses und der Vertragsdurchführung verarbeiten wir als Verantwortliche i. S. d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO personenbezogene Daten wie etwa Kontaktdaten, Daten zu erteilten Aufträgen sowie ggf. Daten zur Abwicklung des Zahlungs- und Lieferverkehrs. Zweck dieser Verarbeitung ist die Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen sowie die Durchführung vor- und nachvertraglicher Maßnahmen wie z.B. Vertragsverhandlungen und Kundenbetreuung. Hierzu sind wir aufgrund Art. 6 Abs. 1 lit. B DS-GVO legitimiert; ohne diese Datenverarbeitung wäre die Vertragsdurchführung nicht möglich.
Wir speichern und verarbeiten personenbezogene Daten nur, solange dies den genannten Zwecken dient. Bei Entfallen der Zwecke löschen wir die Daten grundsätzlich unverzüglich, es sei denn, eine längere Speicherung ist gesetzlich zulässig oder vorgesehen, z.B. während des Laufs von Verjährungsfristen von etwaigen Ansprüchen oder z.B. zur Erfüllung von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
Wir geben personenbezogene Daten nur an Dritte weiter, deren Einbindung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. B DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht. Kategorien von Empfängern sind etwa Zahlungsdienstleister, Logistikdienstleister und Finanzbehörden.
Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu Rechten etwaiger von unserer Datenverarbeitung Betroffener, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: https://www.utzgroup.de/datenschutz
12. Kopierverbot
Dem Besteller ist es untersagt, die von uns bezogenen Waren zu kopieren oder nachzuahmen oder von Dritten kopieren oder nachahmen zu lassen.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist Schüttorf. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten des Bestellers ist Schüttorf. Gerichtsstand für beide Teile ist ebenfalls Schüttorf oder nach unserer Wahl der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers. Es gilt ausschließlich deutsches materielles Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
Georg Utz GmbH, Schüttorf
Stand: April 2024