Utz Industrial Compounds (UIC®)
Nachhaltigkeit
Qualität
Was ist UIC®
Utz Industrial Compounds (UIC®) sind hochwertige, qualitätsgeprüfte Sekundärrohstoffe mit spezifizierten Materialeigenschaften. Die physikalischen Eigenschaften von UIC® sind mit jenen von Neuware vergleichbar. Die für unsere Produkte verwendeten Rohstoffe deklarieren wir transparent und nachvollziehbar.
Neben unseren Standardprodukten mit eigens entwickelten UIC® Compounds bieten wir kunden- und projektspezifische Lösungen mit den für die Kundenanforderungen optimalen Rohstoffe und Compounds.
Solide Fakten als Qualitätsbasis
Wir sichern unseren Kunden die Qualität von UIC® Sekundärrohstoffen zu. Die Qualität wird laufend kontrolliert und ist nach ISO-Standards sichergestellt. Hinter unserem Prüfstandard steht ein klar definiertes mehrstufiges Testprogramm mit internen und externen Materialprüfungen und standardisierten Produktprüfungen. Auf Bedarf können jederzeit Werksprüfzeugnisse und Datenblättern angefordert werden.
Unsere Fachkompetenz bringt Sicherheit
Wir haben bei Utz seit den 1970ern eine fundierte Fachkompetenz im Umgang mit Rezyklaten aufgebaut. Dieses Fachwissen befähigt uns, sowohl im Produktdesign, in der Werkzeugauslegung und in den Fertigungsprozessen die Besonderheiten von UIC®-Sekundärrohstoffen zu berücksichtigen. Die Prozesssicherheit und Qualität sind gewährleistet.
Nachhaltigkeit
Die Verwendung von UIC® ist ökologisch und ökonomisch sinnvoll
Die Utz Gruppe bekennt sich klar zur Nachhaltigkeit und Reduzierung des eigenen CO2e Ausstosses. Der Einsatz von UIC® Sekundärrohstoffen reduziert den CO2e-Fussabdruck eines Utz Produkts um 60 Prozent (Wegfall der ganzen Vorproduktion bei Neuware). Schon heute sind mehr als 25 Prozent der Rohstoffmenge bei Utz UIC® und wir werden diesen Anteil in den kommenden Jahren stetig steigern. Durch den geringeren CO2e-Fussabdruck von Produkten aus UIC® reduziert sich auch der Kompensationsaufwand für klimaneutrale Produkte um mehr als 50 Prozent.
Nachhaltigkeitsbericht
CO2e Kalkulator
Wichtiger Beitrag zu einer geschlossenen Kreislaufwirtschaft
Mit dem Einsatz von UIC® kommen wir dem Ziel der geschlossenen Kreislaufwirtschaft sehr nahe. UIC® ist ein wichtiger Bestandteil des Utz Geschäftsmodells.
Gleichzeitig reduzieren wir so unseren Bedarf an Neuware und können nicht nur ressourcenschonender arbeiten, sondern verhindern sämtliche Emissionen, welche bei der Produktion der Neuware entstehen. Ein ökologischer Volltreffer.
Schliesslich leisten wir durch das mehrmalige Verwenden von wertvollen Ressourcen und das Halten dieser im Materialkreislauf einen wichtigen Beitrag zu einer CO2e-neutralen-Kreislaufwirtschaft und zur Erreichung der Netto-Null Emissionsziele der EU und der UNO.
Gemeinsam innovativ und nachhaltig
Otto Story
Gemeinsam mit unserem Kunden im Onlineversand, der Hermes Fulfilment GmbH haben wir einen neuen Retourenbehälter entwickelt. Dabei profitierten die Projektteams von der langjährigen und vertrauensvollen Partnerschaft und enge Zusammenarbeit. Durch innovatives Design konnten das Produktgewicht, die Geräuschentwicklung im Retourenlager und die Handling-Ergonomie für die Mitarbeitenden verbessert werden.
Es werden insgesamt 1,3 Mio. Behälter produziert, die in allen Retourenbetrieben der Otto-Gruppe, für Inbound- und Outboundprozesse, als Transportmittel verwendet werden und an die hochautomatisierten Distributionszentren angepasst sind. Alte und bestehende Wannen werden dabei von Utz übernommen, recycelt und das so gewonnene Material wieder für neue Behälter verwendet.
Im Sinne der Klimastrategien der Otto-Gruppe und der Utz Gruppe konnten durch das reduzierte Gewicht (-20%) und dem erhöhtem Rezyklatanteil (50%) der Behälter die CO2e-Emissionen beider Unternehmen reduziert werden.
Mit diesem Projekt zeigen die Otto-Gruppe und die Utz Gruppe, wie durch gute Zusammenarbeit und gemeinsame Innovation die Kreislaufwirtschaft befördert und CO2e-Emissionen reduziert werden können.
Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle
Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Punkte der PPWR
Die PPWR ist die EU-Verordnung, in der die Regeln für Verpackungen festgelegt sind. Ihr Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren. Die Überprüfung der PPWR begann im Jahr 2021. Am 4. März 2024 haben sich das Parlament und der Rat auf einen Kompromiss geeinigt. Die Schlussabstimmung zur Genehmigung des Textes steht im Herbst an. Wir können daher mit der Veröffentlichung des PPWR im 4. Quartal 2024 rechnen. Er wird 20 Tage später in Kraft treten. Der PPWR wird ab 18 Monaten nach seinem Inkrafttreten gelten, d. h. etwa ab Mitte 2026.