PPWR-Produzenten- und Hersteller-Tool
Interaktive Anleitung

Ermitteln Sie den Hersteller, den Produzenten und die Rolle des Unternehmens für wiederverwendbare Transportverpackungen für ein ausgewähltes Szenario.
Haftungsausschluss: Dieses Tool soll Herstellern und ihren Kunden Klarheit über die PPWR-Rollen verschaffen, die den Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette für wiederverwendbare Transportverpackungen zugewiesen sind. Die Ergebnisse des Tools sind nicht als rechtsverbindlich anzusehen und dienen nicht der Einhaltung der Verordnung (siehe hierzu den vollständigen Wortlaut der Verordnung und den Leitfaden der Europäischen Kommission).
Wählen Sie für jede Frage einen Wert aus, um den Hersteller, den Produzenten und die Rolle des Unternehmens für wiederverwendbare Transportverpackungen für das Szenario zu ermitteln.
Ergebnis
Begriffsbestimmungen
Kleinstunternehmen
Ein Unternehmen gilt als Kleinstunternehmen, wenn es weniger als 10 Personen beschäftigt und sein Jahresumsatz oder seine Jahresbilanzsumme 2 Millionen Euro nicht überschreitet. Ein Franchisenehmer kann als Kleinstunternehmen eingestuft werden, sofern der Franchisegeber nicht direkt oder indirekt 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte hält und keine Kontrolle oder keinen maßgeblichen Einfluss ausübt.
Verpackung
Eine Transportverpackung gilt nur dann als solche, wenn sie bereit ist, eine Verpackungsfunktion zu erfüllen. Ist eine Verpackung erst nach Hinzufügung weiterer Bestandteile bereit, eine Verpackungsfunktion zu erfüllen, so gilt derjenige, der sie zusammensetzt, als Erzeuger und erster potenzieller Hersteller.
Erste Bereitstellung
Artikel 3 Absatz 1 Nummer 9 PPWR: „Bereitstellung auf dem Markt“ bezeichnet jede Lieferung von Verpackungen – ob leer oder mit einem Produkt befüllt – zum Vertrieb, zum Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Unionsmarkt (…). Der Leitfaden der Kommission präzisiert, dass dies jedes Angebot zum Vertrieb, zum Verbrauch oder zur Verwendung umfasst, das zu einer tatsächlichen Lieferung von Verpackungen oder verpackten Produkten führen könnte. Bei Transportverpackungen ist es häufig die leere Verpackung, die erstmals auf dem Markt bereitgestellt wird.
Endabnehmer
Artikel 3 Absatz 1 Nummer 23 PPWR: Ein „Endnutzer“ ist eine natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz in der EU, der ein Produkt entweder als Verbraucher oder als gewerblicher Endnutzer zur Verfügung gestellt wurde und die dieses Produkt nicht in der ihr gelieferten Form erneut auf dem Markt bereitstellt.
Design Spezifikationen
Die PPWR definiert den Begriff „Design Spezifikationen“ nicht näher. Für die Bestimmung des „Erzeugers“ einer Verpackung ist es jedoch entscheidend zu wissen, wer über die „Design Spezifikationen“ der Verpackung entschieden hat. Das Blatt „Design Spezifikationen“ enthält eine nicht abschließende Liste von Aspekten, bei denen die Entscheidung des Kunden zu „kundenspezifischen Design Spezifikationen“ für die Verpackung führt.
Verpflichtungen
Erzeuger
Muss die Konformitätserklärung (DoC) erstellen und die Einhaltung der Anforderungen an Nachhaltigkeit und Kennzeichnung sicherstellen.
Hersteller
Muss die Verpflichtungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in dem EU-Mitgliedstaat erfüllen, in dem die Verpackung voraussichtlich zu Abfall wird.
Lieferant
Muss dem „Erzeuger“ die entsprechenden Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen.
Wird die Verpackung nach der „ersten Inverkehrbringung“ in einem Land in einem anderen EU-Mitgliedstaat in Verkehr gebracht, wird der Empfänger der Verpackung zum Hersteller in diesem EU-Mitgliedstaat.
Wenn also in einem EU-Mitgliedstaat Gebühren entrichtet werden und anschließend ein Vertreiber die Verpackung erstmals im Hoheitsgebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats in Verkehr bringt, müssen die Gebühren erstattet werden.
Individuelle Konstruktionsvorgaben
Die Entscheidung des Kunden über Änderungen am Standard-RTP führt zu „maßgeschneiderten Konstruktionsvorgaben“ für die Verpackung.
Spezifische Konstruktionsanforderungen für Mehrwegsysteme
Z. B. Ortungstechnik für Pooling-Unternehmen
Die Kommission hat bislang noch keine Konstruktionsanforderungen festgelegt, die über die Anforderungen an Mehrwegsysteme hinausgehen.
Haben Sie Fragen zum PPWR?
Füllen Sie bitte das untenstehende Kontaktformular aus. Unser Team hilft Ihnen gerne dabei, zu verstehen, welche Auswirkungen die neuen Anforderungen auf Ihre Verpackungen und Ihre Lieferkette haben könnten.
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Georg Utz AG
Augraben 2-4
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Schweiz